1. Grundsätzliches

 

Die Förderung in der Auenschule richtet sich insbesondere an Schüler mit:

 

a)      ungünstigen Lernausgangslagen im Lesen, Schreiben, Rechnen sowie in der Sozialkompetenz,

b)      Entwicklungsverzögerungen, Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen

c)      Unterstützungsbedarf in der Aneignung und Nutzung der deutschen Sprache

d)      sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

  • Lernen
  • Sprache
  • geistige Entwicklung
  • emotionale-soziale Entwicklung,
  • körperlich-motorische Entwicklung
  • Hören
  • Sehen

e)       besonderen Leistungspotentialen in allen oder ausgewählten Unterrichtsfächern.

 

Die Lernentwicklung der Schüler wird auf Grundlage einer unterrichtsbegleitenden pädagogischen Diagnostik im Kompetenzportfolio dokumentiert und fortgeschrieben.


Jährlich finden Lernentwicklungsgespräche mit den Eltern und Schülern statt, um die Kompetenzentwicklung der Schüler zu besprechen sowie neue Ziele und Aufgabenverteilungen festzulegen.


Bei gravierenden Veränderungen im Notenbild, in der Leistungsentwicklung oder im Lern- und Sozialverhalten werden die Erziehungsberechtigten auch außerhalb der festgelegten Termine umgehend informiert. Es erfolgen Absprachen zwischen dem Klassenlehrer, der Förderschullehrkraft, Schülern und Eltern, um den IST- Stand zu besprechen und gemeinsam Maßnahmen zur Förderung zu planen und umzusetzen.


Treten bei Schülern Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen auf, wird diesen durch unterrichtsimmanente Differenzierung und Förderung begegnet. Nach Entscheidung der Klassenkonferenz wird die schulische Förderung durch Nachteilsausgleich ergänzt.


Schüler mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf werden je nach Förderschwerpunkt zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Ein Förderplan legt die Ziele für die individuelle Kompetenzentwicklung fest. Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt im Lernen liegen diese Ziele in ausgewählten Fächern oder Lernbereichen unterhalb der curricularen Vorgaben. Die Ergebnisse der Förderung werden jährlich evaluiert, um über die Fortsetzung, Änderung oder Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung zu entscheiden.


Eine Förderlehrkraft unterstützt die Schule bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben in der präventiven Förderung und im gemeinsamen Unterricht.


Als Prime-Grundschule kann die Schule zusätzliche Angebote der Martin – Luther – Universität Halle – Wittenberg nutzen.


Die Schule befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Förderzentrum und dem MSDD, so dass gegebenenfalls über Problemlagen diskutiert und Unterstützung in Anspruch genommen werden kann.

 




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