Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz findet mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Sie ist das höchste Gremium von Schulentscheidungen.
Zusammensetzung
Stimmberechtigte Personen:
- alle Beschäftigten der Schule (50%)
- 1 Elternvertreter oder -vertreterin der einzelnen Klassen (50%)
- 1 Vertreter des Schulträgers
Inhalte
Die Gesamtkonferenz berät über und beschließt:
- alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule
- Vorschläge für das Schulprogramm sowie die fachliche und pädagogische Entwicklung sowie die innere Organisation der Schule
- Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden sowie für die Leistungsbewertung
- die Qualitätsstandards von verbindlichen grundsätzlichen Unterrichtsinhalten im Rahmen der schulischen Selbstgestaltungsmöglichkeiten, sowie die Instrumente zur Evaluation und Sicherung der Qualität ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit

