Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz findet mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Sie ist das höchste Gremium von Schulentscheidungen.

 


Zusammensetzung


Stimmberechtigte Personen:

- alle Beschäftigten der Schule (50%)

- 1 Elternvertreter oder -vertreterin der einzelnen Klassen (50%)

- 1 Vertreter des Schulträgers

 


Inhalte

 

Die Gesamtkonferenz berät über und beschließt:

- alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule

- Vorschläge für das Schulprogramm sowie die fachliche und pädagogische Entwicklung sowie die innere Organisation der Schule

- Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden sowie für die Leistungsbewertung

- die Qualitätsstandards von verbindlichen grundsätzlichen Unterrichtsinhalten im Rahmen der schulischen Selbstgestaltungsmöglichkeiten, sowie die Instrumente zur Evaluation und Sicherung der Qualität ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit

 

 




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